Coronavirus-Update

Stand: 31. März 2022

Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Die Ziele und die genaue Aufgabenverteilung in dieser Phase hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten, das bis am 22. April 2022 in Konsultation geht. 

Wir freuen uns, dass wir wieder unter normalen Bedingungen praktizieren dürfen und hoffen, dass dies auch so bleiben wird.

 

Stand: 17. Februar 2022

An der gestrigen Medienkonferenz teilte der Bundesrat mit, dass ab 17. Februar 2022 nur noch folgende Massnahmen bestehen bleiben:

– Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in
Gesundheitseinrichtungen
– Isolation von positiv getesteten Personen

Die eingeschränkte Maskenpflicht gilt voraussichtlich bis Ende März 2022. Der Bundesrat behält sich vor, die Massnahmen „je nach Viruszirkulation“ früher aufzuheben. Zudem steht es den Kantonen frei, strengere Schutzmassnahmen anzuordnen oder bestimmte Einrichtungen von der Maskenpflicht auszunehmen.

Wir freuen uns, dass wir ab sofort wieder unter normalen Bedingungen praktizieren dürfen.

Stellungnahme der Schweizer Yogaverbände zu den Konsulationsunterlagen

  1. Februar 2022

 

An

Taskforce BAG Covid-19

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Gesundheit BAG

 

Stellungnahme der Schweizer Yogaverbände zu den  Konsultationsunterlagen

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Yogaverbände nehmen gerne Stellung zu den Konsultationsunterlagen vom 02.02.2022 und beziehen sich auf die Ausführungen im Begleitdokument an die Kantone mit den 2 Varianten.

Selbstverständlich begrüssen wir die Variante 1 mit der zeitgleichen Aufhebung aller Massnahmen der Covid-19-Verordnung besondere Lage im Falle einer günstigen Entwicklung. Zur Varianten 2 mit der zweistufigen Aufhebung der Massnahmen möchten wir dringend auf den Punkt mit der 2G-Regel bzw. Maskentragepflicht eingehen und für den Yogaunterricht einige Aussagen präzisieren. Konkret geht es um folgende Abschnitte:

„… . Nicht aufgehoben werden die Zugangsbeschränkungen einzig in jenen Bereichen, in denen aktuell – weil keine Maske getragen werden kann – die 2G+-Regel gilt. Hier soll neu die 2G-Regel gelten, da in diesen Bereichen das Ansteckungsrisiko sehr hoch ist und vermieden werden soll, dass sich nicht immunisierte Personen in diesen Bereichen aufhalten (z.B. Discos, Hallenbäder sowie intensive Sportaktivitäten oder Blasmusik). 

Damit gilt in denjenigen Bereichen, in denen das Maskentragen nicht möglich ist, weiterhin eine 2G-Einschränkung. In allen anderen Innenbereichen, wo die Zertifikatspflicht aufgehoben wird, gilt weiterhin eine Maskenpflicht (z.B. Kinos, Konzerte). Die Maskenpflicht soll in allen öffentlich zugänglichen Innenbereichen, am Arbeitsplatz sowie im öffentlichen Verkehr weiterhin bestehen bleiben. Von der Zugangsbeschränkung und am Tisch von der Maskenpflicht ausgenommen werden Restaurants, hier soll einzig die Sitzpflicht aufrechterhalten bleiben. …“

 

Die Durchführung einer Yogastunde geht sehr geregelt vor sich. Jeder bleibt auf seiner Matte, Abstände können gut eingehalten werden, alle bewegen sich synchron, es wird nicht gesprochen und auch nicht heftig geatmet. Beim Yoga handelt es sich nicht um eine intensive Sportaktivität. Aus diesem Grund war es in der Vergangenheit (bis zum 20.12.2021) möglich, die Maske auf der Yogamatte abzulegen. Das Ansteckungsrisiko war/ist sehr gering. 

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Die Yogaverbände fordern also, dass im Falle der Variante 2 für die Yogastudios die Zertifikatspflicht und auch die Maskenpflicht entfällt. Die Yogapraxis auf der Matte kann man gut mit der Sitzpflicht und Befreiung der Maskenpflicht am Tisch in Restaurants vergleichen. Wobei wir sogar noch weniger Risiken haben, da die Abstände eingehalten werden können und nicht gesprochen oder gegessen wird.

Wenn Yogastudios sich dafür entscheiden können, auf die Zertifikatspflicht und Maskentragepflicht auf der Matte zu verzichten, werden sie sich wie in vergangener Zeit an ein Schutzkonzept halten, welche die Abstände regeln und auch eine wirksame Lüftung vorsehen.

Je nach Gegebenheit in den verschiedenen Yogastudios sollte es also die Wahl geben, sich gegen die Zutrittsbeschränkung und Maskentragepflicht zu entscheiden.

Vielen Dank, dass Sie unseren Anliegen Beachtung schenken und wir freuen uns auf eine Rückmeldung.

 

Herzliche Grüsse

Die Schweizerischen Yogaverbände

 

 

 

Roland Haag                          Susanne Kienberger              Naomi King

Schweizer Yogaverband        Iyengar Yoga Schweiz           für den Yoga Schweiz-Vorstand

 

Stand: 19. Januar 2022

Heute hat der Bundesrat mitgeteilt, dass die seit 20. Dezember 2021 geltenden Massnahmen vorerst bis Ende März Gültigkeit haben. Entsprechend gilt für den Yogaunterricht weiterhin:

  • 2G (genesen/geimpft) plus Maske oder
  • 2G+ für Aktivitäten ohne Maske, wenn in den letzten 4 Monaten geimpft oder genesen, bzw. ein negativer Test vorliegt bei Impfung/Genesung länger als 4 Monate zurück

Diese Massnahmen gelten für alle selbständig erwerbenden Yogalehrer*innen sowie für alle, die Räumlichkeiten für den Unterricht mieten. Für Angestellte in einem Yogastudio gilt weiterhin 3G. Für weitere detaillierte Fragen/Antworten konsultiert die Webseite vom BASPO: COVID-19 und Sport (admin.ch)

Ich bedaure, dass wir trotz zweimaliger Intervention für die selbständig erwerbenden Yogalehrer*innen sowie für alle, die Räumlichkeiten für den Unterricht mieten, keine besseren Konditionen verhandeln konnten.

 

Stand: 17. Dezember 2021

Der Bundesrat hat gestern die Massnahmen per 20. Dezember verschärft.

Es gilt ab sofort für den Yogaunterricht:

  • 2G (genesen/geimpft) plus Maske oder
  • 2G+ für Aktivitäten ohne Maske, wenn in den letzten 4 Monaten geimpft oder genesen, bzw. ein negativer Test vorliegt bei Impfung/Genesung länger als 4 Monate zurück

Diese Massnahmen gelten für alle selbständig erwerbenden Yogalehrer*innen sowie für alle, die Räumlichkeiten für den Unterricht mieten. Für Angestellte in einem Yogastudio gilt weiterhin 3G. Für weitere detaillierte Fragen/Antworten konsultiert die Webseite vom BASPO: COVID-19 und Sport (admin.ch)

 

Stand: 4. Dezember 2021

Am Freitag, 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat die Regeln verschärft. Für die Yoga Praxis ist ab Montag, 6. Dezember 2021 zu beachten:

Für den Yogaunterricht in Innenräumen gilt neu die 3G-Regel, Teilnehmende und Kursleitende müssen geimpft, genesen oder getestet sein und das Zertifikat vorweisen können. Wenn die Maske während dem Unterricht abgenommen wird, müssen die Kontaktdaten sauber aufgenommen werden. Behalten alle Teilnehmenden die Maske während des Trainings auf, ist das Erfassen der Kontaktdaten nicht notwendig. Das Contact Tracing wird auch bei Kinder- und Jugendlichen so gehandhabt. Die Ausnahme für beständige Gruppen bis 30 Personen ist aufgehoben worden und gilt nicht mehr.

Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert. PCR-Tests sind nach wie vor 72 Stunden gültig.

Es besteht zudem die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten. Zu diesem Zweck muss die Prüf-App für die Covid-Zertifikate erweitert werden. Diese Anpassung wird erst per 13. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Bis dahin müssen die Daten von Hand überprüft werden.

Coronavirus: Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie (admin.ch)

Stand: 28. November 2021

Da die Fallzahlen in den Kantonen unterschiedlich stark zunehmen, hat am Mittwoch, 25. November 2021 der Bundesrat die Kantone dazu aufgerufen, selber allfällige weitergehenden Massnahmen zu veranlassen. Angesichts des dringlichen bundesrätlichen Aufrufes haben einige Kantone reagiert und führen Verschärfungen ein.

Zum Schutze von uns allen bitten wir euch, an eurem Unterrichts-Standort selber zu prüfen, welche allfälligen Massnahmen neu zu beachten sind (evtl. Maskenpflicht).

Stand 8. September 2021

Der Bundesrat hat sich am Mittwoch, den 8. September für die ausgeweitete Zertifikationspflicht entschieden. Diese tritt ab Montag, 13. September in Kraft. Es heisst in der Medienmitteilung: Für sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen gilt die Zertifikationspflicht nicht für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren.

Mit Erleichterung haben wir zur Kenntnis genommen, dass diese Pflicht momentan nicht für die Yogakurse gilt. Das aktuelle Schutzkonzept bleibt weiterhin in Kraft.

 

 

Stand 26.Juni 2021

Der Bundesrat hat am Mittwoch, den 23. Juni entschieden, dass ab Samstag, 26. Juni wieder uneingeschränkt Yoga praktiziert werden darf. Das Praktizieren ist ab diesem Zeitpunkt auch Indoor ohne Maske ohne m2 Vorgaben etc. möglich. Sinnvoll ist nach wie vor, Abstand  zu halten, wo Nähe nicht notwendig ist. Es gilt darauf zu achten, dass gut gelüftet wird und dass die Kontaktdaten der jeweiligen Teilnehmenden aufgenommen werden.

Stand 31. Mai 2021

Der Bundesrat hat weitere Öffnungsschritte beschlossen. Konkret heisst das, dass die im Yoga geltende Platzbeschränkung ab 31.05.2021 von aktuell 15m2 pro Person auf 10m2 reduziert, und dass die Anzahl Teilnehmer*innen von 15 auf 50 angehoben wird.

Das neue Schutzkonzept mit den Abständen kann hier eingesehen werden.

Stand 19. April 2021

Der Bundesrat hat am 14. April eine vorsichtige schrittweise Öffnung aus den Covid-19 Massnahmen beschlossen. Ab 19. April ist es wieder zulässig, Gruppen mit bis zu 15 Personen im Yogastudio zu unterrichten. Die Details findet ihr im aktuellen Schutzkonzept.

Stand 22. März 2021

Die Bestimmungen in Bezug auf die Yogastudios bleibt unverändert, trotz gewisser Lockerungen im privaten Rahmen, mindestens bis am 14. April.

Stand 1. März 2021

Trotz einer Anzahl Lockerungen, die der Bundesrat beschlossen hat, bleiben die Yogastudios vorläufig geschlossen. Sportliche Aktivitäten sind erlaubt im Freien, mit höchstens 15 Teilnehmenden, die einen Abstand von 1,5 Metern wahren oder eine Maske tragen müssen. Da die Bestimmungen je nach Kanton variieren können, hier der Link auf die Website der Kantone.

Am 23. Februar haben die drei Yogaverbände der Schweiz ihre Petition, welche die Wiederaufnahme des Yoga-Präsenzunterrichts fordert, dem Bundesrat überreicht. Hier der Link zur Pressemitteilung.

Stand 13. Januar 2021

An der Pressekonferenz vom Mittwoch dem 13. Januar hat der Bundesrat neue Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Alle Yogastudios bleiben bis Ende Februar 2021 geschlossen. Für weitere Informationen, siehe folgenden Link:

Coronavirus: Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen (admin.ch).

Stand 18. Dezember 2020

Der Bundesrat hat am 18. Dezember neue Massnahmen zur Eindämmung des Corona Virus beschlossen. Alle Yogastudios sind vom 22. Dezember bis 22. Januar zu schliessen gemäss Covid-19-Verordnung besondere Lage, Änderung vom 18. Dezember 2020, Erläuterungen (Massnahmenverschärfung Dezember), Art. 5 d Bst. B.

Stand 12. Dezember 2020

Der Bund hat am 11. Dezember 2020 neue Massnahmen beschlossen, die ab dem 12. Dezember 2021 in Kraft sind. Yogastudios müssen schweizweit ab 19 Uhr und sonntags geschlossen bleiben. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt auf 5 Personen (4 Teilnehmende und 1 Lehrperson). Bei grösseren Studios mit über 100 m2 Trainingsfläche dürfen maximal zwei Gruppen à 5 Personen inkl. Lehrperson anwesend sein. In allen Innenräumen gilt Maskenpflicht. Bisherige Schutzmassnahmen sind weiterhin einzuhalten.

Die Massnahmen können je nach Kanton variieren, mehr Informationen hier.

Das neue Schutzkonzept auf Deutsch ist ebenfalls verfügbar.

Stand 29. Oktober 2020

Die Anpassungen der Schutzmassnahmen vom 28. Oktober haben folgende Konsequenzen für den Yoga-Unterricht:

In Yogastudios sind max. 14 TeilnehmerInnen (+1 Lehrperson) erlaubt und sie dürfen ohne Maske praktizieren, sofern der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird und pro Person mind. 4 m2 vorhanden sind.

Wenn Yogastudios mit kleineren Flächen die 4 m2 pro Person nicht einhalten können, müssen alle während des Unterrichts eine Maske tragen.

Je nach Kanton kann es noch weitere Einschränkungen geben, hier der entsprechende Link.

Aktualisiertes Schutzkonzept

Stand 19. Oktober 2020

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2020 eine verschärfte Maskenpflicht für die ganze Schweiz angeordnet, die ab Montag, 19. Oktober 2020 gültig ist: Neu gilt zusätzlich die Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen, unter anderem in Eingangs- und Garderobenräumen von Schwimmbädern, Sportanlagen und Fitnesszentren.

Das heisst für uns, dass Kursteilnehmer-innen beim Kommen und Gehen und in den Garderoben eine Maske tragen müssen. Yogalehrer-innen sollen beim Empfang der Yogaschüler ebenfalls eine Maske tragen. Während des Yogaunterrichts auf der Yogamatte erlaubt unser Schutzkonzept weiterhin, dass wir ohne Maske praktizieren können. Abstände müssen gemäss Schutzkonzept natürlich weiterhin eingehalten werden.

Die Vorgaben können je nach Kanton variieren, deshalb hier der Link zu den Informationen der einzelnen Kantone.

Stand: 22. Juni 2020

Anpassungen im Schutzkonzept gemäss den Lockerungsmassnahmen des Bundesrates vom Freitag, 19. Juni 2020

Unsere Intervention bei den Bundesbehörden scheint erfolgreich gewesen zu sein, die Vorgaben für den Yogaunterricht wurden gestern Mittwoch gelockert.

Im Link unten findest du das Schutzkonzept der Yogaverbände in der Schweiz. Es ist gültig ab dem 6. Juni 2020.

Mit dem neuen Schutzkonzept können nun hoffentlich alle Yogastudios wieder öffnen, und viele von uns können wieder ihre regulären oder leicht reduzierten Gruppengrössen unterrichten.

Bitte drucke das Schutzkonzept aus, hänge es in deinem Studio auf und informiere deine Schülerinnen und Schüler proaktiv über die geltenden Vorschriften.

Jedes Yogastudio muss eine Person bestimmen, welche als «Corona-Beauftragte/r» verantwortlich zeichnet. Du kannst den Namen, die Telefonnummer sowie die Email-Adresse direkt auf dem Schutzkonzept einfüllen.

Es gelten im weiteren

 

Stand: 31. Mai 2020

Die Lockerungsmassnahmen, welche der Bundesrat am 27. Mai 2020 präsentiert hat, sind am letzten Freitag vom Bundesamt für Sport konkretisiert worden. Leider bedeuten die neuen Massnahmen für uns als Yogapraktizierende eher eine Verschärfung als eine Lockerung.

Ab dem 6. Juni gelten die fünf übergeordneten Grundsätze für den Sport:

  1. Symptomfrei ins Training/Wettkampf
  2. Distanz halten (10 m2 Trainingsfläche pro Person, wenn immer möglich 2 m Abstand)
  3. Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
  4. Präsenzlisten (Rückverfolgung von engen Kontakten – Contact Tracing)
  5. Bezeichnung verantwortlicher Person

Auf der Webseite von Swiss Olympic finden sich weitere Informationen:

Wir finden, dass diese allgemeine Regel für den Sport den Gegebenheiten im Yoga nicht gerecht wird. Darum haben wir in Zusammenarbeit mit den anderen schweizerischen Yogaverbänden eine Stellungnahme verfasst zuhanden der Bundebehörden, in der wir eine Lockerung der 10 m2 Flächenregel fordern:

Wir werden das Schutzkonzept für den Yogaunterricht in den nächsten Tagen den neuen Regelungen anpassen, je nach Result unser Anfrage. Das Schutzkonzept wird auf unserer Webseite publiziert werden, sobald es verfügbar ist.

Stand: 27. Mai 2020

Der Bundesrat hat heute Mittwoch weitgehende Lockerungen der Sicherheitsmassnahmen per 6. Juni 2020 kommuniziert.

Wir werden uns bemühen, in den nächsten Tagen herauszufinden, was das konkret für den Yogaunterricht bedeutet (wie z.B. ein überarbeitetes Schutzkonzept ausschaut). Wir werden euch informieren, sobald wir mehr Informationen dazu haben.

Stand: 4. Mai 2020

Im Zuge der langsamen Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus dürfen Yogastudios ab dem 11. Mai 2020 ihre Türen wieder öffnen. Es gibt allerdings strikte Rahmenbedingungen bezüglich der Hygiene und alle Yogastudios müssen ein spezifisches Schutzkonzept einhalten.

Die zwei grossen Yoga-Berufsverbände (Schweizerscher Yogaverband und Yoga Schweiz) haben dieses Schutzkonzept in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sport (BASPO) erarbeitet. Du findest das Schutzkonzept unter https://iyengar.ch/wp-content/uploads/2020/05/Schutzkonzept_Schweizer_Yogaverbaende_definitiv_de.pdf. Bitte lese es genau durch.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Pro Person braucht es 10 m2 Fläche im Studio (d.h. falls dein Studio 80 m2 gross ist, dann darfst du 7 Personen pro Lektion unterrichten).
  • Korrigieren durch Anfassen ist nicht erlaubt.
  • Alle Personen bleiben während der Lektion auf ihrer Matte.
  • Yogamatten und andere Hilfsmittel müssen nach jeder Lektion desinfiziert werden.

Wenn du dein Studio ab 11. Mai 2020 wieder öffnest, dann bist du als Yogalehrerin/Yogalehrer dafür verantwortlich, dass das Schutzkonzept befolgt wird, zum Wohle von allen. Die Kantone können Kontrollen durchführen, und wir gehen davon aus, dass dies auch geschehen wird.

Wir sind uns bewusst, dass diese Rahmenbedingungen für viel Studios, vor allem die kleineren, nicht einfach sind: der Aufwand, eine nur limitierte Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu unterrichten, ist sehr gross, und lohnt sich aus rein finanzieller Sicht oft nicht wirklich. Auch die Hygieneauflagen sind gerade für unsere Yogamethode sehr einschränkend. Alle während der Lektion angefassten Hilfsmittel müssen nach jeder Lektion desinfiziert werden. Wir empfehlen darum, momentan ganz auf die Verwendung von Polstern, Decken, Seilen und weiteren Hilfsmitteln im Unterricht zu verzichten.

Trotz allem finden wir es eine positive Entwicklung, dass Yogastudios ab dem 11. Mai 2020 wieder geöffnet werden dürfen. Es gibt uns Hoffnung, dass wir langsam wieder zu den Lektionen im gewohnten Rahmen übergehen können.

Die Herausforderungen der letzten Wochen und Monate sind für uns alle eine Gelegenheit, um Ruhe und Gelassenheit im Alltag zu üben, und uns bewusst in schwierigen Situationen zurecht zu finden. Denjenigen von euch, die vorläufig ihre Türen noch nicht öffnen können, wünschen wir eine spezielle Portion von Kraft und Geduld.